Diese Webseite verwendet Cookies
Zu Ihrer jährlichen Steuererklärung reichen Sie alle Handwerkerrechnungen des abgelaufenen Jahres beim Finanzamt ein. Der Steuerbonus wird dann rückwirkend mit der festgesetzten Steuer verrechnet.
Berücksichtigt werden:
Der Steuerbonus kann nicht in Anspruch genommen werden, wenn die Handwerksleistungen gleichzeitig auch als Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastung oder geringfügiges Beschäftigungsverhältnis geltend gemacht werden.
Der Steuerbonus beträgt nach § 35a Abs. 2 S.2 EStG bei Erhaltungs-, Modernisierungs- oder Renovierungsleistungen pro Haushalt 20% von max. 6.000 Euro Handwerkerkosten im Jahr, also bis zu 1.200 Euro!
Sie beauftragen die BHG Bausanierung mit der Modernisierung einer Wohnung. Die Rechnung beläuft sich auf insgesamt 2.500 Euro (zzgl. der gesetzlichen MwSt.).
Dabei entfallen netto 1.000 € auf die Arbeitskosten.
Arbeitskosten | 1.000 € | |
zzgl. MwSt. (z.B. 19%) | 190 € | |
1.190 € | ||
x 20% Förderung | 238 € | Steuerbonus |
Der Steuerbonus für Handwerksleistungen ist nicht zu verwechseln mit dem Bonus für allgemeine, sonstige haushaltsnahe Dienstleistungen. Dieser beträgt max. 600 Euro pro Jahr.